Meisterprüfung Teil IV

Wer fällt unter das Jugendarbeitsschutzrecht?

Personen unter 18 Jahre
Personen unter 15 Jahre = Kind
Personen zwischen 15 und 18 Jahre = Jugendlich
 
Kinder dürfen maximal 2 Stunden/Tag an 5 Tagen pro Woche arbeiten (ab 13 Jahre)

Diskussion