1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Befriedetes Besitztum - TB Hausfriedensbruch, § 123 StGB

Jede unbewegliche Sache, die in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehre, wie Mauern, Hecken, Drähte und Zäune dem willkürlichen Betreten durch andere ein physisches Hindernis entgegensetzt.

Diskussion