1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Beleidigung - TB Beleidigung, § 185 StGB

Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung durch Behaupten einer unwahren Tatsache gegenüber dem Ehrträger selbst oder durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils gegenüber dem Ehrträger oder ggü. Dritten mit Beziehung zum Ehrträger.

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