1. StaatsEx. Vorbereitung

Strafrecht - Definitionen

Einsteigen - TB bes. schw. Diebstahl, § 243 I Nr. 1 StGB

Eindringen in einen umschlossenen Raum auf nicht ordnungsgemäßem Weg unter Überwindung nicht ganz unerheblicher Hindernisse oder Schwierigkeiten, die sich aus der Eigenart oder der Umfriedung des umschlossenen Raumes ergeben.

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