Waffensachkunde 2020

Kapitel I, Kapitel I.1, Kategorien: Kapitel I, Kapitel I.1

Kapitel I, Frage 1.12
Wie unterscheidet das Waffengesetz Langwaffen und Kurzwaffen?

  • a) Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet.

  • b) Schusswaffen, die eine Gesamtmindestlänge von 60 cm unterschreiten oder bei denen die Lauflänge kleiner als 30 cm ist, werden als Kurzwaffe bezeichnet.

  • c) Kurzwaffen haben maximal eine Länge von 20 cm.

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