Waffensachkunde 2020

Kapitel I, Kapitel I.1, Kategorien: Kapitel I, Kapitel I.1

Kapitel I, Frage 1.44
Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes?

  • a) Derjenige, der vor einem Prüfungsausschuss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat.

  • b) Soldaten, die mehrere Jahre mit Wartung, Pflege und Lagerung von Handfeuerwaffen betraut waren.

  • c) Derjenige, der erfolgreich seine Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk abgelegt hat.

Diskussion