Waffensachkunde 2020

Kapitel I, Kapitel I.1, Kategorien: Kapitel I, Kapitel I.1

Kapitel I, Frage 1.48
Durch wen und wie wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Person festgestellt?

  • a) Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde geprüft.

  • b) Es werden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und einer Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle eingeholt. Zudem werden Auskünfte bei den zuständigen Verfassungsschutzämtern eingeholt.

  • c) Die Zuverlässigkeit wird durch die persönliche Vorstellung bei der örtlichen Behörde festgestellt.

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