Waffensachkunde 2020

Kapitel I, Kapitel I.1, Kategorien: Kapitel I, Kapitel I.1

Kapitel I, Frage 1.51
Durch wen und wie wird die persönliche Eignung einer Person festgestellt?

Die persönliche Eignung wird von der zuständigen Behörde geprüft; ggf. ist ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis beizubringen.

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