Waffensachkunde 2020

Kapitel I, Kapitel I.1, Kategorien: Kapitel I, Kapitel I.1

Kapitel I, Frage 1.55
Eine Schusswaffe ist „zugriffsbereit“ im Sinne des Waffengesetzes, ...

  • a) wenn sie unmittelbar, also mit wenigen schnellen Handgriffen, in Anschlag gebracht werden kann.

  • b) wenn sie im abgeschlossenen Koffer im Kfz untergebracht ist.

  • c) wenn sie ungeladen in der verschlossenen Schublade liegt.

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