Waffensachkunde 2020

Kapitel I, Kapitel I.1, Kategorien: Kapitel I, Kapitel I.1

Kapitel I, Frage 1.58
Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?

  • a) Wenn sie griffbereit, aber ungeladen im Holster getragen wird.

  • b) Wenn das Schlagstück / der Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist.

  • c) Wenn sie geladen ist.

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