Fahrdienstleiter Umschulung

Definitionen

Definition Weichenwärter

Weichenwärter wirken bei der Durchführung des Rangierens mit. Sie verständigen
beim Rangieren Triebfahrzeugführer, Rangierbegleiter, benachbarte Weichenwärter,
Schrankenwärter oder Fahrdienstleiter. Sie stimmen beim Rangieren Fahrzeugbewegungen
zu. Verständigung und Zustimmung entfallen, wenn in Ortsstellbereichen
rangiert wird.
Weichenwärter können an der Durchführung von Zugfahrten beteiligt sein.
Fahrdienstleiter und Weichenwärter sind in den Modulen der Richtlinien 408.01 -
06 und 408.48 zusammenfassend in Kurzform auch als „Bediener“ angesprochen.

Diskussion