Prüfungsrelevante Fragen zum RB 2020

Fahrbereitschaft feststellen

  • Die Bremsen müssen gelöst sein.
  • Gemeinsam zu bewegende Fahrzeuge müssen untereinander gekuppelt sein,
  • Außentüren von Reisezugwagen müssen geschlossen sein.
  • Bremse muss angelegt sein
  • Die zubewegenden Fahrzeuge dürfen nicht mit Festlegemitteln gesichert sein
  • Mitfahrende müssen verständigt worden sein
  • Beim Abstoßen oder Ablaufen müssen die erforderlichen Hemmschuhe zum Anhalten der Wagen gebrauchsfähig an den vorgesehenen Stellen bereitliegen.
     
  • Soweit erforderlich, muss die Bremsprobe ausgeführt oder die besetzten Handbremsen auf ihre wirksamkeit geprüft worden sein.
  • Der GANZE-Zug muss mit einer wirkenden selbsttätigen Druckluftbremse durchgängig gekuppelt sein.
1. Gemeinsam zu bewegende Fahrzeuge müssen untereinander gekuppelt sein, ausgenommen        beim Beidrücken oder an Trennstellen            abzustoßender oder ablaufender Fahrzeuge.
 
2. Die zubewegenden Fahrzeuge dürfen nicht durch Hemmschuhe oder Radvorleger gesichert sein.
 
3. Die Bremsen müssen gelöst sein.
 
4. Mitfahrende müssen verständigt worden sein.
 
5. Außentüren von Reisezugwagen müssen geschlossen sein.
 
6. Soweit erforderlich, muss die Bremsprobe ausgeführt oder die besetzten Handbremsen auf ihre wirksamkeit geprüft worden sein.
 
7. Beim Abstoßen oder Ablaufen müssen die erforderlichen Hemmschuhe zum Anhalten der Wagen gebrauchsfähig an den vorgesehenen Stellen bereitliegen.
 
Zusatzanlagen:
 
1. Ladearbeiten müssen eingestellt und PERSONEN, die sich zum Be -und Endladen im Wagen befinden, müssen aussteigen.
 
2. Lose Fahrzeugteile müssen ordnungsgemäß festgelegt und bewegliche Fahrzeugeinrichtungen richtiggestellt und verriegelt sowie Wagendecken befestigt sein.
 
3. Der Lichteraum muss frei sein, hierzu gehört auch das Entfernen von an Fahrzeugen angeschlossenen Ver -oder Entsorgungseinrichtungen.  
 

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