Ausbilderschein

Wo wird die Mindestvergütung für Auszubildende geregelt und was besagt sie?

Die Mindestvergütung für Auszubildende wird im BBiG geregelt.

Seit 2020 gilt ein monatlicher Mindestlohn.
Für Auszubildende, die im Jahr 2021 ihre Ausbildung beginnen, gilt ein Mindestlohn von 550€ monatlich. 

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