Ausbilderschein

Wer muss alles in die Berufsschule?

Die Berufsschulpflicht wird durch das Schulgesetz des Landes NRW bestimmt.
 
Beginnt eine Schülerin oder ein Schüler vor Vollendung des 21.
Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis, so ist sie/er bis zum Ende der
Ausbildung schulpflichtig.

Beginnt jemand nach Vollendung des 21. Lebensjahres ein
Berufsausbildungsverhältnis, ist dieser berechtigt, die Berufsschule zu besuchen,
solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.

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