LRF 2021

In einem Bahnhof wird täglich zum Kuppeln zweier Zugteile vorgezogen.
Ist eine Zustimmung des Weichenwärters erforderlich?

Nein,
eine Zustimmung des Weichenwärters ist nicht erforderlich, wenn bei regelmäßig wiederkehrenden Fahrten mit dem Triebfahrzeug eines Zuges zum Kuppeln von Zugteilen vorgezogen werden soll.

Diskussion