LF7 Geldpolitik und Wettbewerbspolitik

2 Wettbewerbspolitik

erklären, warum Kartelle grundsätzlich verboten sind und welche Ausnahmen, warum erlaubt sind. In diesem Zusammenhang kenne ich den Begriff „Legalausnahme“. 

Grundsätzlich sind alle Kartelle verboten, die sich einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, durch ihre Absprachen die freie Marktwirtschaft gefährden oder die ein Monopol bilden, woraus sich Nachteile für die Verbraucher ergeben.
 
Vom Kartellverbot ausgenommen sind als Legalausnahme:
- "Freigestellte Vereinbarungen"
- Mittelstandskartelle
- Landwirtschaft
- Vertikale Preisbindung von Zeitungen und Zeitschriften
- Wasserversorgungsunternehmen

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