MFU Klausur Vorbereitung

Vorschriften des IFSG

-Für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen -Beschaffenheit von Wasser -Abwasserbeseitigung -Umgang mit Lebensmitteln -Tätigkeiten mit Krankheitserregern

 -Meldepflicht von Krankheiten

Namentlich meldepflichtig -> innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln. Das selbe gilt für den Nachweis von Krankheitserregern. Dies muss darauf hin spätestens 1 Woche später bei dem RKI gemeldet werden und diese leitet es an die WHO.

Nicht namentlich meldepflichtig -> innerhalb von 2 Wochen an das RKI melden



Diskussion