Verfahrenslehre

Einführung sowie Geschichte der Psychotherapie

Psychotherapie-Richtlinie

• Psychotherapie ist keine Leistung der GKV und gehört nicht zur vertragsärztlichen Versorgung, wenn sie nicht dazu dient, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (≠ Paartherapie, Lebensberatung, Coaching...)
 
• zentrale Bedeutung kommt der systematischen Berücksichtigung und der kontinuierlichen Gestaltung der Therapeut-Patient-Beziehung zu
 
• dabei stehen individuelles Erleben und Verhalten sowie individuelle intrapsychische Prozesse der Patientin oder des Patienten im Fokus der Behandlung

Diskussion