Verfahrenslehre

Einführung sowie Geschichte der Psychotherapie

Ausschlusskriterien im Rahmen der Abrechnung mit der GKV

1) Behandlungserfolg wird nicht erwartet weil dafür bei  dem Patienten die Voraussetzung hinsichtlich der Motivationslage, der Motivierbarkeit oder der Umstellungsfähigkeit nicht gegeben sind, oder weil die Eigenart der neurotischen Persönlichkeitsstruktur (gegebenenfalls die Lebensumstände der Patientin oder des Patienten) dem Behandlungserfolg entgegensteht
 
2) Dient nicht der Heilung oder Besserung einer seelischen Krankheit, sondern allein der beruflichen oder sozialen Anpassung oder der beruflichen oder schulischen Förderung 
 
3) Dient allein der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Sexualberatung 

Diskussion