BWL Semester 1

Welche Teilbereiche des Arbeitsrechts unterscheidet man üblicherweise?

Arbeitsrecht besteht aus:

Individuelles Arbeitsrecht:
-Arbeitsvertragsrecht
-Arbeitsschutzrecht

Kollektives Arbeitsrecht:
-Tarif Vertragsrecht
-Betriebsverfassungsrecht

Diskussion