Verwaltungsorganisation

Klausur 3

Was sind die Beweisfunktion und die Warnfunktion bei der Unterschrift?

Beweisfunktion: Die Unterschrift beweist, dass das behördliche Dokument echt ist.
Warnfunktion: Der Schlusszeichner wird gewarnt, dass seine Handlung, d.h. die Unterschrift eines Dokuments, rechtliche Folgen hat.

Diskussion