Lateinkram

in dubio mitius 

= im Zweifel milder


-Anwendung des milderen Gesetzes im Strafprozess, wenn strafschärfend Merkmale / Umstände nicht zweifelsfrei erwiesen sind
 > Konkretisierung der Unschuldsvermutung

-Völkerrecht: bei Auslegung völkerrechtlicher Verträge soll der Vertrag möglichst schonend bzgl. der jeweils bestehenden völkerrechtlichen Souveränität ausgelegt werden

Diskussion