Modul B3

Welche Einschränkungen gibt es bei der Zugbildung bezüglich der Längen und Achsen bei Gesamtzug, Wagenzug, Wendezug, Reisezug?

Gesamtzug:
Wenn der Tf an der Spitze des Zuges aber nicht im Führerraum ist, darf der Zug höchstens 150m lang sein.
 
Wagenzug:
Ein Wagenzug mit Güterwagen mit der Bremsstellung R darf höchstens 600m lang sein.
Ein Wagenzug eines Leerreise- oder Autoreisezuges darf höchstens 100 Achsen haben, ein anderer Wagenzug (normaler Reisezug) höchstens 80 Achsen.
 
Wendezug:
Bei einem Wendezug mit einem Steuerwagen an der Spitze darf der geschobene Teil des Wagenzuges höchstens 60 Achsen haben.
... und einschließlich eines gezogenen Zugteils im Wagenzug max. 80 Achsen.
 
Reisezug:
Ein Reisezug darf nicht länger sein als die Bahnsteige, wenn Halte zum Ein- und Aussteigen geplant sind.

Diskussion