Anlage 5

Gefährliche Güter

Stoffe nicht berühren und nicht einatmen,
Rauchen einstellen,
Gefahrenzone gegen Windrichtung verlassen,
Erstmaßnahmen zur Abwendung weiterer Gefahren ergreifen z.b anhalten von Schienenfahrzeugen ( aber nur wenn dadurch dei Gefahr nicht vergrößert wird),
Fern halten von Menschen
Gefahrzone Absperren

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