Mündliche Prüfung: Allgemeines

Befangenheit: Worauf kommt es an? Was ist die Interessenlage / das Spannungsverhältnis?

es kommt weder darauf an, ob der Richter tatsächlich befangen ist, noch ob er sich für befangen hält, sondern darauf, ob eine verständige Partei / Beschuldigter Zweifel an der Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit haben darf
 
einerseits:
  • Recht auf gesetzlichen Richter (Art. 101 I 2 GG)
  • durch Geschäftsverteilungsplan konkretisiert (§ 21e GVG, über § 4 VwGO auch dort anwendbar)
  • dadurch soll Steuerung der Entscheidung durch Auswahl eines bestimmten Richters verhindert werden
 
andererseits:
  • die aus den oben benannten Grundsätzen resultierende Unflexibilität soll nicht zulasten der Unparteilichkeit gehen

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