Industriekaufmann Teil 1

Was versteht man unter Arbeitsgerichte?

Arbeitsgerichte, zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis u. zwischen Tarifvertragsparteien
- Arbeitsgericht
- Landesarbeitsgericht (Berufsinstanz)
- Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Revisionsinstanz)

Diskussion