Industriekaufmann Teil 1

Welche Institution ist die Betriebsgründung mitzuteilen?

Die Betriebsgründung ist folgenden Institutionen mitzuteilen
- Ortspolizeibehörde (Gewerbeaufsichtsamt)
- Finanzamt
- Registergericht (Handelsregister)
- Industrie- u. Handelskammer
- Sozialversicherungsträger
Zu den erforderlichen Angaben gehören vor allem Firma, Sitz der Firma, Name(n) des bzw. der Inhaber(s) Gründungstag und Branche

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