Industriekaufmann Teil 1

Welche Vorschriften gibt es für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen?

Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen sind keine Kaufleute im Sinne des § 1 HGB.
Nur wenn die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern, können sie sich ins Handelsregister eintragen lassen (Kannkaufleute)

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