Industriekaufmann Teil 1

Welche Regelungen gibt es für Kleingewerbebetreibende?

Kleingewerbebetreibende sind grundsätzlich keine Kaufleute im Sinne des HGB, für sie gelten die Vorschriften des BGB.
Kleingewerbebetreibende
- können sich jedoch als Kannkaufmann in das Handelsregister eintragen lassen
- können die Rechtsform einer Handelsgesellschaft (z.B. OHG, KG) wählen und sind damit Kaufleute

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