Def.

Verwaltungsrechtsweg bei doppelfunktionalen Maßnahmen

  • Abdrängende Sonderzuweisung nach § 23 EGGVG?
    • Repressives polizeiliches Handeln (Justizverwaltungsakt nach StPO) führt zur ordentlichen Gerichtsbarkeit
    • Prüfung, ob im Schwerpunkt der Maßnahme präventives oder repressives Handeln vorliegt
    • Prüfung erfolgt aus ex-ante Sicht des Polizisten
    • am Ende wohl immer präventives Handeln und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Diskussion