RÜ Check Wiederholungsfragen 2015 2. Quartal

Zivilrecht

Unter welchen Voraussetzungen ergibt sich aus § 242 BGB ein Auskunftsanspruch?

Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB kann sich ein Auskunftsanspruch ergeben, wenn eine rechtliche Sonderverbindung besteht, der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen. (RÜ 6/2015, S. 345)

Diskussion