Abschlussprüfung Verkäufer Teil 1

Preisangabenverordnung

- Preise sind einschließlich der Mehrwertsteuer anzugeben 

– Alle zum Verkauf bestimmt waren, sind durch deutlich lesbare und eindeutig zugeordnete Preisschilder auszuzeichnen


– Die Verkaufseinheit und die Güte Bezeichnung ist anzugeben bei Fertigpackungen auch der Grundpreise  je Mengeneinheit 

Diskussion