VWL02

Prinzipien der Sozialversicherung

- Kollektives Versicherungsprinzip: Prinzip der gemeinschaftlichen
Selbsthilfe. Die Versicherten schließen sich zusammen, um durch gemeinsame Beiträge die Risiken zu decken, die Einzelne von ihnen treffen.

- Prinzip des sozialen Ausgleichs: Beitragshöhe orientiert sich am Einkommen. Alle Versicherten erhalten aber einen Mindeststandard an Leistungen und zwar unabhängig von der Höhe der geleisteten Beiträge.
Deshalb tragen einkommensmäßig besser gestellte Mitglieder prozentual mehr zum Versicherungsaufkommen bei als schlechter gestellte.

- Ausgestaltung als Pflichtversicherung: Anknüpfungspunkt für die
Versicherungspflicht ist in erster Linie die unselbständige Erwerbstätigkeit
als Arbeiter oder Angestellter.

Diskussion