VWL02

1997 hat die Bundesregierung die Einkommenssteuer gesenkt und Energie erhöht. Warum?

1. Die Einkommensteuer wurde vor allem in ihrer Progression gesenkt.

Höhere Einkommen = Leistungsträger erhielten eine geringere Steuerlast; deren Netto wurde größer. Der Anreiz, aus steuerlichen Gründen außerhalb Deutschlands zu wohnen / bei Firmen, den Sitz ins Ausland zu verlegen, wurde geringer, der Anreiz (aus anderen Gründen) nach D zu kommen, größer.

2. Grund war auch, dass durch die Steigerungen der Einkommen, die, wenn auch nur indirekt, von der Erhöhung der Lebenshaltungskosten (Inflationsrate) verursacht sind, immer mehr Einkommensbezieher in höhere Progressionsstufen gelangen und deshalb die Steuerlast
unproportional steigt / das Nettoeinkommen im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten
unproportional sinkt.

3. Höheres Nettoeinkommen erlaubt im Idealfall mehr Investitionen, mehr Konsum, höhere
Sparraten und dadurch höhere Produktion, niedrigere Kreditzinsen = wachsende Konjunktur.

4. Einkommensteuer und Energiesteuer stehen aus der Sicht der Steuerzahler in keinem
Verhältnis zueinander, außer, dass sie beide im Staatshaushalt landen.

Energiesteuer ist, ähnlich der MwSt. eine typische Verbrauchssteuer. Deren Einführung und Steigerung belastet die Energieverbraucher und vermindert deren „freies Geld“. Im Idealfall führt sie dazu, dass sich Gewohnheiten der Energieverbraucher in Richtung Einsparung ändern, Einsparungsziele dem Verbraucher bewusst werden und sich vor allem (bisher zu teure) Energieeinsparungsmaßnahmen lohnen.

--- Mit der (gewollten) positiven Folge, dass weniger Energie (Strom = Kohle und Öl in den Kraftwerken; Treibstoff bei Kfz), verbraucht wird, die entsprechenden Ressourcen geschont werden, weniger CO2 entsteht.

Allerdings auch mit der Folge, dass der geringerer Energieverbrauch seinerseits zur
Verschlechterung der Ertragslage (beispielsweise Tankstellen+Heizölhändler) führen kann,
unmittelbar eine Verminderung des Aufkommens an MwSt und Energiesteuer auftritt und dass energieintensive Produktionen (Verhüttung, Aluminiumerzeugung) in energiebilligere Länder abwandern --- es sei denn, sie werden ganz oder teilweise von der Energiesteuer entlastet (so geschehen)   --- was jedoch andererseits den angegebene Reiz zur Energieeinsparung wiederum schwächt.

Ähnliches, im Umfang wohl geringer und im Widerstreit mit sozialer Fürsorge, tritt auf, wenn wegen der Energiesteuer, für Empfänger von staatlicher Hilfe zum Lebensunterhalt, die Leistungen (für Strom und Heizung) erhöht werden (müssen).

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