VWL02

Was sind die gesetzlichen Grundlagen für das
Kartellamt bei der Bewertung von Fusionen.

Das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sieht vor, dass das
Bundeskartellamt Fusionsvorhaben auf ihre Marktverträglichkeit prüfen kann, sofern die
Gefahr einer Marktbeherrschung besteht. (Unternehmen ist keinem wesentlichen Wettbewerb
ausgesetzt oder nimmt im Verhältnis zu seinen Mitbewerbern eine überragende Position
ein) 

Dazu muss die Fusion beim Bundeskartellamt angemeldet werden. Dieses leitet ein Prüfverfahren ein, das den Zusammenschluss auf seine marktbeherrschende Stellung hin überprüft. Danach erlaubt oder verbietet es den Zusammenschluss.

Allerdings kann der Bundesminister für Wirtschaft rechtmäßige Fusionsverbote des
Bundeskartellamtes wieder aufheben, wenn – seiner Meinung nach  - ein gesamtwirtschaftlicher Vorteil oder ein überragendes gesellschaftliches Interesse vorliegt.

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