Volkswirtschaft

Mikroökonomik

1. Gossensches Gesetz

"Sättigungsgesetz"oder "Gesetz des abnehmenden Grenznutzens"

"Die Größe eines und desselben Genusses nimmt, wenn wir mit der Bereitung eines Genusses ununterbrochen fortfahren, fortwährend ab, bis zuletzt Sättigung eintritt" (Gossen, 1854).

Als Grenznutzen wird dabei der Nutzen des Konsums einer zusätzlichen Einheit des Gutes bezeichnet. Das Gesetz des abnehmenden Grenznutzens besagt, dass dieser mit zunehmendem Konsum eines Gutes abnehmen wird.

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