Wie ist die Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen nach DIN EN 1560 geregelt?

Die DIN EN 1560 legt die Bezeichnung von Gusseisenwerkstoffen durch Werkstoffkurzzeichen fest. Dabei gibt es sechs Positionen an denen diese Kurzzeichen stehen können. Position 1,2 und 5 müssen belegt werden, die restlichen drei können ausgelassen werden. Es dürfen aber keine Lücken zwischen den verschiedenen Positionen entstehen: Position 1: Hier steht immer die vorsilbe "EN-" Position 2: Gibt durch "GJ" an, dass es sich um Gusseisen handelt Position 3: Zeichen für die Graphitstruktur Position 4: Zeichen für die Mikro-/Makrostruktur Position 5: Zeichen für mechanische Eigenschaften oder chemische Zusammensetzung Position 6: Zeichen für zusätzliche Anforderungen

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