Unfall-und Arbeitssicherheit

Welchen Zweck hat das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ? 

Es erlaubt nur den Vertrieb von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen, die den geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Der Hersteller kann die Bauart technischer Geräte durch anerkannte Prüfstellen prüfen lassen. Geräte, die erfolgreich geprüft wurden, dürfen mit dem Zeichen "GS = geprüfte Sicherheit" versehen werden 

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