Unfall-und Arbeitssicherheit

Welcher Mindestabstand ist bei Annäherung an unter Spannung stehenden Teilen von Niederspannungsanlagen einzuhalten, z.B. beim Erkunden und Retten?

In Anlagen bis 1000 V: 1 Meter. 

In Hochspannungsanlagen (U > 1000 V) gelten folgende Mindestabstände: 

Über 1 kV bis 110 kV: 3 m,

über 110 kV bis 220 kV: 4 m,

über 220 kV bis 380 kV: 5 m.

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