Sportbootführerschein-See

Was beinhaltet Absatz 1 der Grundregeln der
Verordnung zu den Kollisionsverhütungsregeln (KVR),
der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und
der Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung
Emsmündung (EmsSchO) über das Verhalten im
Verkehr?
Was beinhaltet Absatz 1 der Grundregeln der
Verordnung zu den Kollisionsverhütungsregeln (KVR),
der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und
der Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung
Emsmündung (EmsSchO) über das Verhalten im
Verkehr?

1. Sicherheit und Leichtigkeit der Verkehrs
müssen gewährleistet sein.
2. Kein Anderer darf geschädigt, gefährdet oder
unnötig behindert oder belästigt werden.
3. Vorsichtsmaßnahmen beachten, die
Seemannsbrauch oder besondere Umstände
erfordern.
1. Sicherheit und Leichtigkeit der Verkehrs
müssen gewährleistet sein.
2. Kein Anderer darf geschädigt, gefährdet oder
unnötig behindert oder belästigt werden.
3. Vorsichtsmaßnahmen beachten, die
Seemannsbrauch oder besondere Umstände
erfordern.

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