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Woraus ergibt sich das Ehegattenerbrecht und wie hoch ist Erbteil des Ehegatten neben der ersten Ordnung?

Das Ehegattenerbrecht ist in §1931 BGB geregelt. Der überlebende Ehegatte erbt neben der ersten Ordnung 1/4 des Nachlasses. 


Wenn der Ehegatte in der Zugewinngemeinschaft gelebt hat, erbt er ein weiteres Viertel gem. § 1371 BGB.

= 1/2 gem. §1931 BGB und §1371 BGB

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