Formulierung in der Abschlussverfügung bei §§ 154, 154a StPO
 
Woran ist noch zu denken?

immer Ausführungen dazu im B-Gutachten
 
§ 154 StPO:
  •  2. Von der Verfolgung der fahrlässigen Brandstiftung (§ 306d I StGB) wird gemäß § 154 I Nr. 1 StPO abgesehen.
  • 3. Einstellungsbescheid an den Anzeigenden ... (Bl. ... d.A.)
 
--> beachte: keine Belehrung nach § 172 StPO wegen § 172 II 3 StPO
 
§ 154a StPO:
  •  2. Das Verfahren wird hinsichtlich der Tat vom ... wird auf den anzuklagenden Raub (§ 249 I StGB) gemäß § 154a StPO beschränkt. 

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