SchR AT

ist der Schuldner an die Konkretisierung gebunden? oder kann er sozusagen diese "widerrufen" (Beispiel Ladung Tanklaster Mehl).
Anders gefragt, nach umwandlung der Gattungsschuld in eine Stückschuld wegen seinerseits Erforderliche getan, dann wieder Rückwandlung in Gattungsschuld möglich?
Gib Beispiel
warum ist die Frage relevant?

Der Mehlhändler möchte vorfällig an A Lieferung Mehl leisten. Er schickt mit Einverständnis des A Laster mit Mehl los an A (dadurch Umwandlung von Gattungsschuld in Stückschuld. Zwischendurch ruft ihn B an, er braucht dringend Mehl. Händler leitet Laster um an B. Aber ja letztlich mit "A-seinem" Mehl.
 
Relevant, weil A über § 285 möglicherweise das durch das Geschäft mit B erlangte herausverlangen kann.
 
emM: Konkretisierung schützt allein den Schuldner, denn wenn sie eingetreten ist, er nicht mehr leisten muss (Sachgefahr geht auf Gl. Über). Also kann auch der Schuldner über Konkretisierung bestimmen
hM: Schuldner ist an die Konkretisierung gebunden.
Denn Argument oben stimmt so nicht. ZB. wenn der Gl. Mehlgroßhändler ist und jetzt selbst an B verkaufen kann zu besseren Konditionen

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