Rewe - Teil 1      

Was regelt der Vorsteuerabzug nach §9b EStG?

§9b (1) EStG

Vorsteuerabzugsbeträge sind keine Anschaffung und Herstellungskosten, soweit nach §15 UstG abgezogen. R 9b (1) s. 2 Gilt auch für Umlaufvermögen

§9b (2) EStG

Bei einer Änderung nach §15 a UStG sind Mehrbeträge Betriebseinnahmen und die Minderbeträge Betriebsausgaben. Eine Änderung der Anschaffung und Herstellungskosten ist nicht vorzunehmen.

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