SchR AT

Bsp-Fall:
bei einem Autokauf zwischen V und K, gibt der K bei V seinen alten Wagen in Zahlung.
Wenn man diesen Vertrag von seinen dahinter stehenden Interessen her auslegt:
handelt es sich dann um einen 
- typen gemischten Tausch- und Kaufvertrag oder
- einen Kaufvertrag über den kompletten Kaufvertrag und der V erklärt sich bereit, den alten Wagen in Zahlung zu nehmen
 
Begründung

Antwort:
einen Kaufvertrag über den kompletten Kaufvertrag und der V erklärt sich bereit, den alten Wagen in Zahlung zu nehmen
 
Denn:
Das Hauptinteresse des V ist es, nicht, auch noch den alten Wagen des K zu bekommen, sondern er hätte in erstet Linie lieber den kompletten Kaufpreis in Geld, nimmt aber den alten "zähneknirschend" in Zahlung, weil er sonst überhaupt nicht zu seinem Geld käme..
 
Also Fall des § 364 I BGB

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