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Vertrag zugunsten Dritter
- welche beiden Arten gibt es, beschreibe beide und was ist der Unterschied? 
 

1. echter Vertrag zugunsten Dritter:
A und B schließen einen Vertrag, der C begünstigt. (B: "A Leiste Auto an C")
beim ECHTEN Vertrag zugunsten Dritter soll aber nach Inhalt der Vertragsvereinbarungen der Dritte (C) einen eigenen Anspruch darauf erhalten, selbst die Leistung von dem Schuldner zu fordern.
 
2. beim unechten Vertrag zugunsten Dritter:
erhält im Gegensatz hierzu der Dritte C kein aktives Forderungsrecht gegenüber Autoverkäufer A. Es wird nur zwischen B und A vereinbart, dass A leistungsbefreiend an C leisten darf / soll.
(§ 362 (Abs. I auch denkbar - Dritter als empfangsbefugte Hilfsperson) Abs. 2, 185)
 
 

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