Verkehrsunfälle

Wann liegt bei der Selbstaufopferung Straßenverkehr eine GoA vor, wann nicht?

(+) wenn ausgewichen wird, um den anderen zu retten
 
(-), wenn ausgewichen wird, um der eigenen Haftung zu entgehen
  • bei Vorliegen höherer Gewalt besteht die Gefahr der Eigenhaftung nicht, § 7 II StVG
    • dann ist FGW zu bejahen
 

Diskussion