Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

Was ist die Mindestbedingung unternehmerischer Existenz? 

Die Mindestbedingung unternehmerischer Existenz ist die Vermeidung der Vermögensauszehrung durch Dauerverluste und die Wahrung der Liquidität. Langfristig muss also gelten: Erträge ≥ Aufwendungen bzw. Einzahlungen ≥ Auszahlungen

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