Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

Was sind die Rechtsformen öffentlicher Betriebe?

Rechtsformen öffentlicher Betriebe:
1. Öffentliche Betriebe in nicht-privatrechtlicher Form
a) Ohne eigene Rechtspersönlichkeit
  - Regiebetrieb (z.B. Müllabfuhr, Schlachthöfe)
  - Eigenbetrieb (z.B. Museum, Theater)
b) Mit eigener Rechtspersönlichkeit
  - Öffentlich-rechtliche Anstalt (z.B. Sparkasse)
  - Öffentlich-rechtliche Körperschaft (z.B. Ortskrankenkasse)
2. Öffentliche Betriebe in privatrechtlicher Form
a) Rein öffentliche Betriebe (AG, GmbH)
b) Gemischtwirtschaftliche Betriebe (AG oder GmbH mit privater Beteiligung)

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