Allgemeine Betriebswirtschaftslehre

Nenne Merkmale eines Einzelunternehmens unter folgenden Aspekten:
  • Leistungs- und Kontrollrechte
  • Haftung
  • Mindesteigenkapital
  • GuV-Verteilung
  • Entnahmebeschränkung
  • Finanzierungsmöglichkeiten
  • Publizität und Prüfung
  • Unternehmerische Mitbestimmung für Arbeitnehmer

Merkmale eines Einzelunternehmens:
  • Leistungs- und Kontrollrechte liegen allein beim Einzelunternehmer
  • Haftung: volle finanzielle Verantwortung | Unternehmer haftet für die Verbindlichkeiten persönlich, unmittelbar und mit seinem gesamten Vermögen (Betriebs- und Privatvermögen)
  • Mindesteigenkapital: keine Vorschrift
  • GuV-Verteilung: Allen dem Einzelunternehmer zuzurechnen, da alleiniger Risikoträger (= Eigenkapitalgeber)
  • Entnahmebeschränkung: keine
  • Finanzierungsmöglichkeiten: Eigenfinanzierung durch Kapitaleinlage vom Privat- ins Betriebsvermögen | Fremdfinanzierung üblicherweise über Bankdarlehen; abhängig von Kreditwürdigkeit des Einzelunternehmers → bei Kreditwürdigkeitsprüfung spielen persönliche Reputation und private Vermögensverhältnisse des Einzelunternehmers eine herausragende Rolle
  • Publizität und Prüfung: nicht erforderlich (Ausnahme: Großunternehmen) aber als Kaufmann Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses
  • Unternehmerische Mitbestimmung für Arbeitnehmer: keine

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